Gespräche mit betroffenen Kindern reflektieren……………….
"Ich möchte meine Eltern nie wiedersehen!"
Bei Gewalt, sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Pädophilie, Sextourismus, Pornografie etc. bei Kindern (Nach § 176 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) handelt es sich um eine facettenreiche, sehr unübersichtliche komplexe und instabile Problematik, die immer noch in einer tiefen Grauzone liegt.
Leider handelt es sich hierbei um ein weltweites Massenphänomen, geprägt durch ein radikales Potential gegenüber den Opfern.
Es ist nicht möglich über wirksamen Kinderschutz zu sprechen, ohne die Machtstrukturen der Täter gezielt ins Auge zu fassen - auch altersangemessen mit den Kindern, denn Kinder denken Täterstrategien nicht mit.
Children have to understand their selfworth and especially the difference between healthy und unhealthy relationships!
In über 50.000 Fällen sind laut der Jugendämter immer wieder das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen bedroht. Erschreckend! Und immer neue, abnorme besorgniserregende Tendenzen zeichnen sich in allen Bereichen ab!
Das wirft die Frage auf, wie viel uns unsere Kinder eigentlich wert sind! Das Strafmaß bezüglich sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde am 1. Juni 2021 endlich verschärft und stellt nunmehr einen Verbrechenstatbestand dar! Wir müssen entsprechend angepasst handeln und als einen Teilbereich wirksame präventive Schutzkonzepte erstellen. Insbesondere in der onlinebasierten Kommunikation drohen verstärkt neue Gefahren. Hier werden zwecks intelligenter Anbahnung von Straftaten unbekannte Räume für unsere unerfahrenen Kinder geöffnet. Cybergrooming als onlinebasiertes Gefahrenpotential des sexuellen Missbrauchs muss deshalb Teil eines Schutzkonzeptes sein.
Ich unterstütze mit meinem Präventionskonzept I CARE FOR YOU die multiprofessionelle Arbeit der Schule mittels eines maximalen Handlungs-Rahmenplans. Innerhalb dieses Rahmenplans findet sich ein System flankierender, ineinandergreifender Maßnahmen zum Schutz vor diversen Formen von Gewalt, mittels derer ein Schutzkonzept im schuleigenen Kontext entwickelt werden soll.
Das interaktive Präventionskonzept einer Schule bezieht die gesamte Schule, die Schulleitung, die Homepage, das gesamte Kollegium, alle Schüler, alle Eltern und alle involvierten Institutionen pflichtschuldig vernetzend mit ein. Zur Erstellung eines eigenen, standortabhängigen Konzepts werden alle wichtigen Strukturen reflektiert und durch ein Repertoire von Methoden anhand von Tools in Teams erarbeitet und ergebnisorientiert gemanagt.
Kinder tragen niemals Verantwortung für einen sexuellen Übergriff.
Täter versuchen oft sich zu rechtfertigen: Das Kind hat es so gewollt.
Das ist jedoch niemals der Fall!!
Ein Kind erfindet niemals eine Geschichte (sexualisierte) Gewalt betreffend!
Präventive Maßnahmen müssen daher wirken – damit wir nicht länger sprachlose, handlungsunfähige Beobachter bleiben, denn die Dimensionalität dieser Problematik weitet sich ganz offensichtlich sehr fantasiereich ins Uferlose aus. Wir müssen diesem Themenbereich den richtigen Stellenwert einräumen und durch unsere Stimme sowie durch angepasste Handlungen ein gewaltiges Gewicht verleihen.
„90 % von Missbrauchsfällen bleiben unentdeckt!“
Professor Fegert
Da ich mich in der Vergangenheit mangels konzeptioneller Ideen leider nicht ergebnisorientiert mit diesem Themenbereich auseinandersetzen konnte, habe ich nunmehr nach diversen Schlüsselerlebnissen jede Gelegenheit wahrgenommen, mit entsprechenden kompetenten Institutionen zu reflektieren und mich beraten zu lassen - und habe alle sachdienlichen Vorschläge in meinem Konzept berücksichtigen können. Ich stehe zwecks Evaluation mit vielen Experten und Unterstützern kontinuierlich in kommunikativem Kontakt.
Who keeps our children save?
What do you think?
That is our task.
We have to listen and react before it's too late!
We have to do a lot to lighten the lives of our children!
Follow your first instinct!
We'll make it! For sure!
Z.B.: § 8a, SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder § 42 SchulG NRW, Absatz 6, Minderjährigenschutz. . . . . . .
Wir sind also nach geltendem Recht in die Pflicht genommen - aber gleichermaßen durch unser Gefühl für Verantwortung und Menschlichkeit geprägt. Prävention zum Schutz unserer Kinder drückt unsere geistige Haltung aus. Das entspricht unseren Werten. Leider handelt es sich hierbei nicht um universal gültige Werte.
In meinen Augen macht es nur Sinn, wenn ein effektives Handlungspaket die Grundlage dazu bildet und die Schulleitung, die Homepage der Schule, alle Lehrer, alle Schüler, alle Eltern sowie alle involvierten Institutionen pflichtschuldig vernetzend !!! miteinbezieht.